E-Auktion
Werftstraße 1
23966 Wismar
Anfrage vom 30.06.2025 14:29 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Wo genau kann man denn den BEHG-Zuschlag separat ausweisen bzw. eintragen?
Stand jetzt haben wir als Bieter keine Möglichkeit dazu.
Vielen Dank vorab
Antwort des Anbieters vom 01.07.2025 16:07 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für Ihre Rückfrage.
Der BEHG-Zuschlag ist bei der Angebotsabgabe nicht separat auszuweisen. Bei der späteren Rechnungslegung ist der BEHG-Zuschlag separat auszuweisen, idealerweise als eigene Position mit Bezeichnung wie z. B. „BEHG-Zuschlag gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz“. Wichtig ist, dass aus der Rechnung klar hervorgeht, welcher Anteil des Gesamtbetrags auf den BEHG-Zuschlag entfällt.
Anfrage vom 30.06.2025 09:26 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
gemäß Punkt 12 der Vertragsbedingungen sind während der gesamten Vertragslaufzeit Preisanpassungen ausgeschlossen. Wir bitten um Mitteilung darüber, ob der BEHG-Zuschlag in den Entsorgungspreis einzukalkulieren ist oder separat ausgewiesen werden kann? Darüber hinaus bitten wir um Auskunft, wie mit den sich verändernden BEHG-Zuschlägen für 2026 und 2027 verfahren werden soll und eine Anpassung möglich ist?
Mit freundlichen Grüßen
Antwort des Anbieters vom 30.06.2025 13:30 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bitten Sie, den BEHG-Zuschlag separat auszuweisen.
Eine Anpassung der Zuschläge für die Jahre 2026 und 2027 kann durch den Auftragnehmer auf Nachweis erfolgen.
Bitte berücksichtigen Sie dies entsprechend in Ihrer Kalkulation.
Mit freundlichen Grüßen